Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



§ 1 Allgemeines

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Auch im Falle der vorbehaltlosen Vertragserfüllung trotz Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden behalten diese AGB ihre Gültigkeit. Änderungen oder Abweichungen von diesen AGB bedürfen einer schriftlichen Bestätigung unsererseits, um wirksam zu sein.

(2) Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.



§ 2 Angebote / Auftragsbestätigung / Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

(2) Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Skonto wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug erheben wir Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, es sei denn, ein höherer Schaden wird nachgewiesen. Alle Spesen trägt der Käufer.

(3) Für Verträge mit Lieferfristen über vier Monaten behalten wir uns vor, Preise bei nachträglichen Kostenänderungen anzupassen (z. B. durch Tarifabschlüsse oder Materialpreisanpassungen). Entsprechende Nachweise werden auf Anfrage bereitgestellt.

(4) Aufrechnungsrechte bestehen nur bei rechtskräftig festgestellten, von uns anerkannten oder unbestrittenen Gegenansprüchen des Kunden. Zurückbehaltungsrechte können nur ausgeübt werden, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

(5) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.



§ 3 Liefer- und Leistungsbedingungen; Eigentumsvorbehalt

(1) Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Rechte aus § 321 BGB bleiben vorbehalten.

(2) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Betriebsstörungen, Streiks, unverschuldete Lieferverzögerungen durch Vorlieferanten) entbinden uns von der Erfüllung der Vertragspflichten für die Dauer der Behinderung. Lieferfristen verlängern sich entsprechend, eine Entschädigung ist ausgeschlossen.

(3) Bei nicht vorsätzlich von uns verschuldetem Leistungsverzug ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

(4) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung vor. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren pfleglich zu behandeln und sie nicht ohne schriftliche Zustimmung zu belasten oder weiterzuveräußern, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.



§ 4 Zahlung

(1) Kaufpreise und sonstige Leistungen sind bei Übergabe der Ware bzw. Abnahme der Leistung sowie nach Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Zahlung kann bar oder per Sofortüberweisung erfolgen.

(2) Skontoabzüge sind ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden schriftlich vereinbart.

(3) Aufrechnungsrechte bestehen nur bei rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenforderungen.



§ 5 Gewährleistung

(1) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Nach Ablauf von sechs Monaten obliegt dem Kunden der Nachweis, dass ein Mangel bereits bei Lieferung bestand. Verschleiß- und Elektroteile sind von der Gewährleistung ausgenommen.

(2) Für Aluminiumteile wird eine Herstellergarantie von 10 Jahren auf die Formbeständigkeit gewährt.



§ 6 Baugenehmigung

(1) Die Prüfung der Baugenehmigungspflicht und die Beschaffung der entsprechenden Genehmigungen obliegen dem Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, bei Vertragsabschluss die Abnahme und Zahlung der bestellten Leistungen zu gewährleisten.



§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verbrauchern behalten wir das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Bei Unternehmern gilt dies für alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

(2) Der Eigentumsvorbehalt bleibt von der Verjährung der Forderung unberührt.

(3) Der Kunde darf die Ware nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung veräußern oder belasten, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.



§ 8 Montagebedingungen

(1) Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle baulichen Voraussetzungen zum vereinbarten Liefertermin erfüllt sind. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, führen zu zusätzlichen Kosten.

(2) Beschädigungen, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits verursacht werden, sind entschädigungspflichtig. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Der Anschluss elektrisch betriebener Geräte ist vom Kunden zu beauftragen.

(4) Wartungsfugen sind regelmäßig durch den Kunden zu überprüfen und instand zu halten.

(5) Schäden durch Montagemörtel oder sonstige Arbeiten, die auf Nachlässigkeiten des Kunden (z. B. fehlender Schutz des Bodens) beruhen, werden nicht erstattet.

(6) Der Erdaushub bei Fundamentarbeiten sowie die Wiederherstellung von Pflasterflächen sind nicht Teil des Auftragsumfangs.

(7) Bei witterungsbedingten Verschiebungen der Montage entsteht kein Rücktrittsrecht oder Schadenersatzanspruch.


§ 9 Aktionen

(1) Allgemeines: Sonderaktionen, Rabattaktionen oder Promotions (nachfolgend „Aktionen“) sind zeitlich begrenzt und gelten ausschließlich im angegebenen Aktionszeitraum.

(2) Kombination von Aktionen: Aktionen sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht miteinander kombinierbar.

(3) Einschränkungen: Aktionen gelten nur für die in der jeweiligen Aktionsbeschreibung genannten Produkte oder Dienstleistungen und sind nicht auf andere Waren oder Leistungen übertragbar.

(4) Keine Barauszahlung: Der Wert von Rabatten oder Vorteilen aus Aktionen wird nicht in bar ausgezahlt und kann nicht auf zukünftige Käufe angerechnet werden, sofern dies nicht ausdrücklich in den Aktionsbedingungen festgelegt ist.

(5) Stornierung und Änderungen: Wir behalten uns das Recht vor, Aktionen bei Missbrauch, technischen Fehlern oder unvorhergesehenen Umständen jederzeit zu stornieren oder zu ändern.

(6) Ausschluss von Personen: Personen, die gegen die Teilnahmebedingungen einer Aktion verstoßen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

(7) Gültigkeit von Gutscheinen: Aktionsgutscheine, die im Rahmen von Promotions ausgegeben werden, sind nur innerhalb des angegebenen Zeitraums einlösbar und verlieren danach ihre Gültigkeit.



ALLGEMEIN
Für die Montage ist eine freie Zugänglichkeit sicherzustellen. Farbabweichungen innerhalb zulässiger Toleranzen sowie Kondenswasserbildung in Polycarbonatplatten sind kein Reklamationsgrund.